Edward von Woodstock, Fürst von Wales, bekannt als „Der Schwarze Prinz“ (1330-1376)
Magna Carta – Regelungen der Bürgerrechte
Bordeaux, 15. Juli 1365
Monumentale handgeschriebene Pergamenturkunde in brauner Tinte im typischen Stil der englischen Adelsurkunden der Zeit. Gotische Bastarda mit einigen Majuskeln. 87 Zeilen.
Das vorliegende originale Dokument besteht aus einem zentralen Teil von 62 Zeilen – König Philipps ursprünglichem Text von 1302, der in Latein verfasst ist, und Edwards einleitenden und abschließenden Bemerkungen, die u.a. in sechs Zeilen in Altfranzösisch verfasst sind und noch andere Kommentare in Latein umfassen. Eine Ausnahme von der ursprünglichen Charta, die der Schwarze Prinz hierin festlegte, war die Beschränkung der Regelungen auf Friedenszeiten. Ursprünglich war Edwards Siegel – das die Charta bestätigte – mit Seidenfäden, die durch die beiden ovalen Löcher in der Nähe des Bodens gezogen wurden, an dem Dokument befestigt.
Die Könige von England waren als Herzöge von Aquitanien auch Herren der einen Hälfte der Grafschaft Quercin. Der englische König bestätigte die Privilegien der Städte, von denen jede hoffte die Einwohner an seine eigenen Interessen zu binden. Durch den Vertrag von Bretigny 1360 fiel ganz Quercin an die englische Herrschaft. Edward III. gab seine Besitzungen in Südfrankreich an seinen ältesten Sohn Edward, bekannt als der Schwarzer Prinz, der sich 1363 in Bordeaux niederließ. Auf Ersuchen der Einwohner von Quercin und um die Städte für sich zu gewinnen, bestätigte er die ursprüngliche Charta von Philipp IV. wie folgt:
„Edward, der älteste Sohn des Königs von England, Prinz von Aquitanien und Wales, Herzog von Cornwall, Graf von Chester, an alle, an die diese Briefe gerichtet sind, sei mitgeteilt, dass die Prälaten, Ordensleute, Barone, Grafen und Bürger unserer Grafschaft Quercin uns gebeten haben, ihre Privilegien, Rechte und Freiheiten zu bestätigen, die ihnen durch die Proklamation Philipps garantiert wurden, Barone, Grafen, Adlige und Bürger unserer Grafschaft Quercin uns gebeten haben, ihre Privilegien, Rechte und Freiheiten zu bestätigen, die ihnen von den Königen von Frankreich durch die Proklamation Philipps, von Gottes Gnaden König von Frankreich, vor der Rückeroberung unserer besagten Ländereien, genannt die Vierte, zugesichert worden sind. Wegen unserer früheren Widrigkeiten und Kriege gefällt es uns nach reiflicher Überlegung, diese Garantien durch diese gegenwärtigen tugendhaften und segensreichen Verordnungen und Statuten zu gewähren, um sie zu regieren und zum Wohle der königlichen Autorität, und damit der Friede und die Ruhe desselben ewig andauern möge.“
Das Dokument endet mit:
„Wir verkünden, dass diese Privilegien nur in Friedenszeiten gültig sein sollen – es sei denn, unser Herr und Vater und unser entfernter Onkel Jean, König von Frankreich, bestätigen sie – ansonsten gelten sie nur in Friedenszeiten und nicht anders. Wir befehlen unserem Senechal von Quercinto, diese Bestätigung öffentlich bekannt zu machen. Gegeben in unserer Stadt Bordeaux, am 15. Juli des Gnadenjahres 1365.“
Ein außerordentliches Dokument, nicht nur wegen seines Alters von über 650 Jahren und aufgrund des direkten Bezuges zu legendären Persönlichkeiten der englischen Geschichte wie Edward III., König von England sowie Edward von Woodstock, Fürst von Wales, genannt der Schwarze Prinz, sondern vor allem zu seinem direkten Bezug zur „Magna Carta“, der ersten Menschenrechtskonvention der Menschheit.
Dieses Dokument ist eine der wenigen erhaltenen frühen Chartas, die von einer Regierung ausgestellt wurden, um die Rechte und Privilegien für seine Bürger festlegt. König Philipp IV. von Frankreich verbrannte während der langen Zeit des Pontifikats von Papst Bonifacius VIII. im Februar 1302 in Paris öffentlich dessen Bulle, die den unumschränkten Herrschaftsanspruch des Papstes manifestierte. Er erkannte, dass er gesalbter König und Regent von Gottes Gnaden war und er seinen Herrschaftsanspruch auch gegenüber dem Klerus vertreten konnte. Um seinen Herrschaftsanspruch gegenüber dem Papst durchsetzen zu können, musste König Philipp für seine Regierungsgewalt Rückhalt und Unterstützung in der Bevölkerung finden. Diese Zustimmung war jedoch an die Mündigkeit des Volkes und an Bürgerechte bzw. an eine Definition der selbigen gebunden, welche, obwohl sie seit 1215 manifestiert waren, seit langem nicht mehr praktisch und justiziabel ausgeübt wurden. Die für den König einzuräumenden Rechte wurden im Jahr 1302 schriftlich festgehalten und bilden den Hauptteil der vorliegenden Charta.
Betrachtet man den Weg von der englischen „Magna Carta“ von 1215 als die erste Urkunde für Menschenrechte, über Philipps Version aus dem Jahr 1302 bis zu der hier vom Schwarzen Prinzen bestätigten und modifizierten Charta aus dem Jahr 1365, beschreibt diese Entwicklung den schrittweisen Fortschritt der Menschheit hin zu einer konstitutionellen Regierung.
Höhe: 68,5; Breite: 62 cm
Schuber: 42 x 29,5 x 3,7 cm.
Mäßiger Zustand mit größeren Alters- und Gebrauchsspuren. Insgesamt etwas angestaubt. Partiell berieben und stärker braunfleckig. Inder Nähe der Falze einige alt restaurierte und mit Leinen hinterlegte Löcher mit Textverlust. Oben links und unten rechts seitlich beschnitten mit jeweils etwas Textverlust. Stärker knittrig. Gefaltet. Siegel fehlt. Die Urkunde befindet sich mit den vorhandenen Unterlagen in einem Holzschuber des 20. Jahrhunderts.
Hiermit bestätigen wir Originalität sowie einwandfreie Herkunft der vorliegenden Urkunde. Das Objekt ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter und wurde mit dem Lost-Art-Register abgeglichen. Für die Lieferung außerhalb der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung der Kulturbehörden erforderlich. Diese wird von uns nach Eingang des Kaufpreises beantragt und dauert ca. 14 Tage.
Bordeaux, 15. Juli 1365
„Edward, der älteste Sohn des Königs von England, Prinz von Aquitanien und Wales, Herzog von Cornwall, Graf von Chester, an alle, an die diese Briefe gerichtet sind, sei mitgeteilt, dass die Prälaten, Ordensleute, Barone, Grafen und Bürger unserer Grafschaft Quercin uns gebeten haben, ihre Privilegien, Rechte und Freiheiten zu bestätigen, die ihnen durch die Proklamation Philipps garantiert wurden, Barone, Grafen, Adlige und Bürger unserer Grafschaft Quercin uns gebeten haben, ihre Privilegien, Rechte und Freiheiten zu bestätigen, die ihnen von den Königen von Frankreich durch die Proklamation Philipps, von Gottes Gnaden König von Frankreich, vor der Rückeroberung unserer besagten Ländereien, genannt die Vierte, zugesichert worden sind. Wegen unserer früheren Widrigkeiten und Kriege gefällt es uns nach reiflicher Überlegung, diese Garantien durch diese gegenwärtigen tugendhaften und segensreichen Verordnungen und Statuten zu gewähren, um sie zu regieren und zum Wohle der königlichen Autorität, und damit der Friede und die Ruhe desselben ewig andauern möge.“
Reich illuminierte Handschrift auf Jungfernpergament. Diese Handschrift gehört zu den sogenannten „Perlbibeln“, den kleinsten Vollbibeln überhaupt. Dieser Handschriftentyp wurde im frühen 13. Jahrhundert im Umkreis der Pariser Universität entwickelt, um den neuen Bedürfnissen der sich zu dieser Zeit herausbildenden Metropolen zu entsprechen. Insbesondere die gewachsenen Anforderungen an Mobilität ließen die bis dahin in den Abmessungen eher voluminösen Bibeln auf ein Kleinstformat reduzieren. Sie passte somit unter die Kutten der Mönche, die das Wort Gottes in den Metropolen verbreiteten. Daher wird dieser Bibeltypus auch „Taschenbibel“ genannt.
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